Gemeinderat
Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach zwei Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus.
In der folgenden Tabelle sind die Mitglieder des Gemeinderates (in alphabetischer Reihenfolge) sowie Ihre entsprechenden Zuständigkeitsbereiche erkennbar: